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Beschwerdemanagement

Beschwerden werden in der Lafim-Diakonie als eine Form der Rückmeldung verstanden, die wichtige Informationen und Hinweise darauf geben, wo und wie Verbesserungen in den Leistungen und Abläufen nötig sind. Deswegen nehmen wir sie ernst und gehen ihnen selbstverständlich nach.

Auch Hinweise und Beschwerden zu Menschenrechtsverletzungen  oder Umweltverstößen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können über die Beschwerdestellen eingereicht werden. Die systematische Bearbeitung von Beschwerden ist integraler und selbstverständlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements der Lafim-Diakonie. Das Beschwerdeverfahren läuft nach eine definierten Prozess ab, der als Verfahrensanweisung in unserem Qualitätsmanagement verankert ist. 

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Drei Wege stehen Ihnen zur Meldung einer Beschwerde zur Verfügung:

1. Direkt vor Ort
Sie können sich mit einer Beschwerde oder einem Hinweis direkt in unseren Einrichtungen und Häusern an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter oder auch an die Leitung wenden. Ihre Beschwerde wird in unserem Beschwerdesystem aufgenommen und dokumentiert.
Die Bearbeitung, Aufklärung und Festlegung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen beginnt spätestens nach drei Arbeitstagen. Über das Ergebnis erhalten Sie eine Rückmeldung.

2. Interne Beschwerdestelle 
Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht direkt vor Ort anbringen möchten, steht Ihnen alternativ unsere interne Beschwerdestelle für die Annahme und die Aufklärung von Hinweisen zur Verfügung. Die interne Beschwerdestelle untersteht dem Vorstand und steht für Beschwerden aller Art zur Verfügung.

Kontakt:      Lafim-Diakonie Beschwerdestelle
                        Berliner Straße 148
                        14467 Potsdam                   
                        Telefon: 0331 27187-112
                        beschwerde@lafim-diakonie.de

3. Externe Beschwerdestelle
Für Vorwürfe des Rechtsverstoßes von erheblicher Relevanz sowie für Vorwürfe von Mobbing, sexualisierter Gewalt und unangemessenem Verhalten von erheblicher Relevanz steht eine externe Beschwerdestelle zur Verfügung.

Kontakt:     Lafim-Diakonie
                        Beschwerdestelle
                        c/o Bernzen Sonntag Rechtsanwälte
                        Mönckebergstraße 19
                        20095 Hamburg
                        Telefon: 040 30 96 51-61
                        beschwerdestelle-lafim@msbh.de 

4. Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Zuletzt besteht die Möglichkeit einen Hinweis bei der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abzusetzen. In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an uns wenden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Lafim-Diakonie aufgrund der Sachnähe die Möglichkeit hat, am effektivsten auf die Abstellung des Verstoßes hinzuwirken.

Die externe Meldestelle des Bundes bietet verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an:

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn.

Zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Kontakt/Kontakt_node.html

Online-Meldungen können hier abgesetzt werden: 
https://formulare.bfj.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=1A47C480F5138CE45B4F

Hinweise zur Meldung über Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

  • Alle MitarbeiterIinnen und Beschäftigte sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und Dritte sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  • Lediglich die interne Meldestelle erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von der Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte MitarbeiterInnen der Lafim-Diakonie erhalten keinen Zugriff auf die Meldung. Sämtliche Informationen der Meldung werden streng vertraulich behandelt.
  • Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Ordnungen und andere Vorschriften. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Angeboten und Diensten, wenden sich Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
  • Bitte wenden Sie sich an eine der Meldestellen, wenn Sie Informationen mitteilen möchten über:
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Mitarbeitern, Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen; Datenschutz
  • Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften
  • staatliche Beihilfen
  • Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
  • Nach Eingang einer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde. Anschließend erhält der Hinweisgeber innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).

Bitte beachten Sie zudem unsere Informationen zum Datenschutz für das Beschwerdemanagement.

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Ihre Ansprechpartner:in

Lafim-Diakonie
Anette Schmidt
Berliner Straße 148
14467 Potsdam

Kontaktformular









    Studiengang: Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen (Bachelor of Arts)

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