Unsere Krippen- und Kindergartenbereiche und Horte sind geöffnet mit Hygieneregeln für alle Personen, die die Kita betreten.
Während der Betriebszeiten gilt weiterhin das staatliche Zutrittsverbot für Personen, die nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Ausnahme von dem Zutrittsverbot gilt für Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder.
Wir bitten alle Eltern, die in unseren Kitas erhältlichen (vom Land bezahlten) Schnelltests freiwillig regelmäßig zu nutzen, um Kinder, Familien und Mitarbeiter:Innen vor der Weiterverbreitung zu schützen und um die für alle Beteiligten ärgerlichen Gruppen- und Kitaschließungen wegen Quarantäne etc. zu verhindern!
Gesetzliche Grundlagen für Kitas im Land Brandenburg
Die Familienhilfe unterstützt Familien im Rahmen der vereinbarten Hilfepläne unter Wahrung der bekannten Hygieneregeln weiterhin, auch in der Häuslichkeit.