Evangelische Seniorenzentren
Maskenpflicht
Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht im Alltag zum 01.03.23 entfällt, gilt für Besuchende medizinischer Einrichtungen, darunter fallen auch die Seniorenzentren, weiterhin die FFP2-Maskenpflicht über den 01.03.2023 hinaus.
Bewohner: innen in unseren Einrichtungen können wieder zeitlich uneingeschränkt besucht werden.
Weitere Informationen bitten wir ebenfalls weiterhin zu beachten:
- Die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln (Abstand, Maske, Händedesinfektion) sind einzuhalten!
- Physische Kontakte sollten weitestgehend vermieden werden.
- In unseren Einrichtungen ist in allen Bereichen innerhalb der Gebäude das Tragen einer FFP2-Maske, ohne Ausatemventil, erforderlich.
- Die Maske soll bitte nach Möglichkeit auch beim Besuch im Zimmer getragen werden.
- Bei Erkältungssymptomen möchten wir Sie höflichst bitten, von Besuchen in der Einrichtung Abstand zu nehmen.
Tagespflegen
Alle Tagespflegen befinden sich im Regelbetrieb.
Geltende Hygiene-, Sicherheits- und Abstandsregelungen bleiben vom Impfstatus des Tagesgastes unberührt.